Sistierung Strafverfahren (unbefugte Datenbeschaffung, UWG) | Untersuchungsführung
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Beschluss vom 17. Februar 2020BEK 2019 142MitwirkendKantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenSchweizerische Eidgenossenschaft,3000 Bern,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertr. durch Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Ressort Recht,Holzikofenweg 36, 3003 Bern,gegenStaatsanwaltschaft March,Postfach 162, Rathausplatz 1, 8853 Lachen,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin A.________,betreffendSistierung Strafverfahren (unbefugte Datenbeschaffung, UWG)(Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft March vom 25. Juli 2019, SUM 2014 1295);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Die Staatsanwaltschaft March sistierte am 25. Juli 2019 die gegen unbekannte Täterschaft wegen des Verdachts unbefugter Datenbeschaffung und Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geführte Untersuchung, weil die verantwortlichen Personen der verdächtigen ausländischen Unternehmen bisher nicht ermittelt werden konnten. Dagegen beschwert sich die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO am 8. August 2019 rechtzeitig beim Kantonsgericht und beantragt, die Sistierung aufzuheben und die Sache zu weiterer Veranlassung an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen. Die Staatsanwaltschaft verlangt, die Beschwerde abzuweisen (KG-act. 3). Das SECO ergänzt die Beschwerde am 26. September 2019 (KG-act. 7).2.Der Bund hat im Strafverfahren wegen unlauteren Wettbewerbs die Rechte eines Privatklägers (
Mitwirkend
Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
Schweizerische Eidgenossenschaft,3000 Bern,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertr. durch Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Ressort Recht,Holzikofenweg 36, 3003 Bern,gegenStaatsanwaltschaft March,Postfach 162, Rathausplatz 1, 8853 Lachen,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin A.________,
betreffend
Sistierung Strafverfahren (unbefugte Datenbeschaffung, UWG)